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Seit dem 01.07.23 besteht die Möglichkeit zur Verordnung apothekenpflichtiger Medikamente als eRezept.

Wir haben aktuell mit der Umsetzung begonnen, ab dem 01.01.24 ist das eRezept Pflicht!

Die Medikamente werden von uns verordnet und sind somit auf den Servern des Gesundheitssystems gespeichert. Sie erhalten das Medikament dann in der Apotheke gegen Vorlage der Versichertenkarte des Patienten. Dieses Vorgehen bietet Vorteile für alle Beteiligten und letztendlich auch für die Umwelt! Ist die Versichertenkarte bei uns in einem Quartal schon einmal eingelesen worden können Folge-Rezepte einfach auch telefonisch bestellt und bereitgestellt werden, eine Abholung des Rezeptes in der Praxis ist nicht mehr erforderlich.

Diese Regelung gilt nur für apothekenpflichtige Medikamente und gesetzlich versicherte Patienten. Privatrezepte sind derzeit noch nicht möglich.


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